Quelle: [ http://diepresse.com ]
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Strafe für WLAN-Betreiber wegen illegaler Downloads
Ein britisches Pub soll 9000 Euro zahlen, weil über das offene WLAN des Lokals urheberrechtlich geschützte Inhalte heruntergeladen wurden. Offene WLAN-Hotspots sind nach wie vor rechtliche Grauzone.
In Großbritannien ist erstmals ein Betreiber eines offenen WLAN-Netzes zu einer Strafe verurteilt worden, weil über seinen Zugang urheberrechtlich geschützte Inhalte heruntergeladen wurden. Der britische Pub-Besitzer muss infolge einer zivilrechtlichen Klage umgerechnet 9000 Euro bezahlen, berichtet Cnet.
In der EU sind offene WLAN-Netzwerke nach wie vor rechtliche Grauzone. Die Frage inwiefern Betreiber offener WLAN-Netze als "Provider" haften sollen, wird von Experten unterschiedlich beantwortet. So ist etwa unklar, ob die Vorratsdatenspeicherung auch für sie gelten soll. Problematisch könnten auch Regelungen wie das "Three Strikes"-Gesetz in Frankreich sein. Dieses sieht vor, dass Nutzern der Internetzugang nach dreimaligen Rechtsverstößen gesperrt wird. In Frankreich diskutiert man bereits die drastische Einschränkung öffentlicher WLANs.